Vermietung des Pfarrhauses in Azendorf
Das Pfarrhaus in Azendorf ist seit dem Auszug von Pfr. Michael Müller aufgrund seines Ruhestandes unbesetzt und wird auch nicht mehr durch
eine Pfarrperson bewohnt werden. Daher hatte der Kirchenvorstand sich schon vor einiger Zeit entschlossen, bei der Landeskirche und dem Staat
Bayern den Antrag auf Entwidmung zu stellen, damit im Pfarrhaus zum einen die unteren Räume (ehemaliges Pfarramt) für Gemeindearbeit und
die Pfarrwohnung als Vermietsache genutzt werden können. Da die Ablösung der staatlichen Baupflicht nun vollzogen ist, wird hier die Pfarrwohnung zum Mieten angeboten, wobei es einige Auflagen und Voraussetzungen zu bedenken bzw. zu erfüllen gibt. Lesen Sie bitte folgende „Mietausschreibung“, wobei zu beachten ist, dass das Pfarrhaus im Jahr 2015 grundlegend renoviert wurde (u.a. Einrichtung einer Wärmepumpe, Wandheizungen, neue Sanitäranlagen, Fenster und Türen):

Vermietet werden die beiden OG im Pfarrhaus (inkl. Dachboden) und das eine Zimmer im EG unten rechts.
Nebengebäude komplett, außer kleiner Raum neben Garage, und halber Dachboden bleibt KG.
Zwei Parkplätze rechts neben der Garage sind Sonntags zum Gottesdienst frei zu halten. Ein Parkplatz bleibt generell für die KG.
Der Garten kann komplett übernommen werden, es besteht dann aber die Verpflichtung diesen einmal im Jahr zu mähen, und zur Hauptstraße den Winterdienst auszuführen.
Optional ist auch die Möglichkeit nur den oberen Garten zu übernehmen.
- Option 1:
- Kaltmiete 825.€
zzgl. Strom (inkl. Heizkosten) und Wasser für das
ganze Haus. - Wartungskosten für Heizung werden 50/50 geteilt
- Reparaturkosten für Heizung trägt die Kirchengemeinde.
- Kaution 3 Monatsmieten.
- Der Mieter wird eine Hausratversicherung abschließen.
- Die Nebenkosten (Grundsteuer u. Gebäudeversicherungen) trägt die Kirchengemeinde.
– Da im EG ein Gemeinderaum eingerichtet wird, muss der Zugang täglich von 8 – 23 Uhr möglich sein.
– Gesang mit Musik und andere Veranstaltungen muss der Mieter akzeptieren.
– Derzeit ist bekannt, dass jeden Donnerstag der Gesangverein oder Kirchenchor von 19:15 bis 21:30 Uhr probt. Die Gitarrengruppe probt ca. 1x im Monat. Alle 2 Monate trifft sich der Kirchenvorstand. Weitere Veranstaltungen sind immer möglich, zudem kann auch der Mieter die Räume für Familienfeiern anmieten. Ab 23 Uhr ist aber eine Nachtruhe von Seiten der KG einzuhalten.
– Ebenso muss der Mieter das Glockenläuten der Kirche akzeptieren.
- Option 2 (Zusatzoption):
- Kaltmiete 725.€
- Der Mieter wird regelmäßig den Rasen im Kirchhof mähen. Ein Rasenmäher (inkl. Benzin) wird von der KG gestellt.
- Ebenso übernimmt der Mieter in ehrenamtlicher Tätigkeit, das Reinigen der KG Räume im Gemeindehaus (14 tägig den Boden + Toilette – 2x im
Jahr die Fenster) und das Reinigen der Kirche (1x im Monat den Boden und Spinnweben). Reinigungsmittel stellt die KG. - Ebenso wird der Mieter das Schneeräumen des Kirchenweges
übernehmen.
Hier die Grundrisse des Pfarrhauses: Grundrisse-Pfarrhaus-Azendorf.pdf
Hier noch einmal zur Erinnerung die wichtigsten Vereinbarungen, die in einer Kooperationsvereinbarung der Kirchengemeinden Azendorf, Hollfeld und Krögelstein getroffen wurden:
– Pro Monat werden in jeder der drei Kirchengemeinden mindestens zwei Gottesdienste gefeiert
– Es wird eine gemeinsame Präparanden/Konfirmandenarbeit der drei Kirchengemeinden abgehalten
– Jeder Konfirmand hat das Recht in seiner Kirchengemeinde die Konfirmation zu feiern
– Jugendarbeit wird übergreifend in der gesamten Region Süd stattfinden
– Gemeindeglieder werden ab dem 70. Lebensjahr jährlich zum Geburtstag besucht
– Es gibt einen gemeinsamen Gemeindebrief für die gesamte Region Süd. Zur Erklärung: die „Region Süd“ umfasst unsere Pfarrei mit der Kirchengemeinde Trumsdorf-Wonsees (mit Alladorf).
Sehen Sie bitte folgenden Link für weitere Informationen: https://www.e-kirche.de/web/azendorf-peesten
